Verwaltervollmacht



über Wohneigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz



Die Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnanlage


XXXXXXX

Bestehend aus den Wohnungseigentümern XXXXXXX


geben der Fa.


Wohnungs-, Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH

vertreten durch Herrn Klaus Jacobi


Vollmacht zur Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten.


Unter ausdrücklicher Befreiung von den Vorschriften des § 181 BGB, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen und verbindliche Erklärungen abzugeben, die das Verwaltungsobjekt betreffen. Der Verwalter vertritt die Wohnungseigentümer gegenüber Mietern, Behörden, Grundpfandgläubigern und sonstigen Dritten – soweit geltend gemachte oder geltend zu machende Ansprüche Angelegenheiten des Verwaltungsobjektes betreffen. Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte im Sinne des § 174 BGB, insbesondere auf die Anmahnung rückständiger Mieten und Umlagen, auf Geltendmachung von Miet- und Kostenerhöhungen jeglicher Art.

Der Verwalter ist berechtigt, Einblick in alle das Verwaltungsobjekt betreffenden Akten, insbesondere das Grundbuch, die Grundakte, die steuerlichen Akten des Finanzamtes und in Schuldurkunden zu nehmen.

Der Verwalter kann geeigneten Dritten Verwaltungsaufgaben, die sich aus dem Verwaltungsvertrag ergeben, übertragen oder Untervollmachten erteilen. Er kann sich insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten durch Anwälte vertreten lassen.

Seine Haftung für die Erfüllung des Hausverwaltervertrages wird hiervon jedoch nicht berührt.

Die Vollmacht beruht auf den Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung vom 00.00.0000. Mit der Unterzeichnung seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft wird Herr XXX beauftragt.

Sömmerda, den 00.00.0000


Unterschrift